Marco Stege – ascent AG

Erste Frist zum Abgasskandal endet 2017: Lassen Sie Ihre Ansprüche mit der ascent AG überprüfen

ascent AG kämpft für Ihre Rechte!

Wer vor ein paar Jahren noch in ein Fahrzeug mit Dieselmotor investiert hat, dachte, er hätte einen guten Deal gemacht. Gerade Vielfahrer überzeugte der Diesel im Verbrauch: Im Gegensatz zum Benziner liegt die Einsparung bei 20 bis 30 Prozent für die gleiche Strecke. Doch das Image des kostensparenden Diesels musste 2015 einen großen Einschnitt verkraften. Im sogenannten „Abgasskandal“ wurde bekannt, dass der Hersteller Volkswagen die Abgaswerte seiner Fahrzeuge manipuliert hat.

Zum Einsatz kam eine Software, die dafür sorgte, dass ein deutlich geringerer Schadstoffausstoß angegeben wurde, als das Auto in Wirklichkeit produzierte. Aktuelle Abgasgrenzen können so nicht eingehalten werden.

In diesem Kontext hat nicht nur die Begeisterung für Dieselfahrzeuge abgenommen, es bleiben weltweit auch etwa 12 Millionen geschädigte Autobesitzer zurück. Im Glauben ein sauberes Fahrzeug erworben zu haben zahlten sie hohe Kaufpreise – und müssen nun, beispielsweise beim Wiederverkauf, mit erheblichen Wertverlusten rechnen.

Aktuell steht zudem ein Fahrverbot für Dieselfahrzeuge in Innenstädten zur Debatte. Die Karlsruher ascent AG bietet mit ihrem Partner, der Verbraucherhilfe 24 (V 24) aus München, betroffenen Kfz-Besitzern Unterstützung in der Prüfung ihrer Fälle.

ascent AG: Das können Sie einfordern

Wer juristisch vorgehen will, sollte sich allerdings beeilen, denn die erste Gewährleistungsfrist läuft Ende des Jahres aus. Bis dahin will sich der VW-Konzern nicht auf eine Verjährung etwaiger Ansprüche berufen. Wer länger wartet, verliert so womöglich die Chance auf Entschädigung. Es gibt dabei grundsätzlich mehrere Möglichkeiten, sein Recht einzuklagen:

1. Nachbesserungen einfordern

Im Falle von Mängeln ist der Händler dazu verpflichtet, das Fahrzeug entsprechend nachzurüsten. Wird das Problem dadurch allerdings nicht behoben oder entstehen dadurch andere Mängel, können Sie vom Kauf zurücktreten. Im Falle des Dieselskandals können vor allem die Lebensdauer des Motors, der Treibstoffverbrauch oder veränderte Motorengeräusche auftretende Folgen einer Umrüstung sein. Nichtsdestotrotz bleibt Ihr Auto dennoch im Gegensatz zu den zum Kaufzeitpunkt gemachten Zusagen mangelbehaftet.

2. Nachlieferungen des Modells

Im Rahmen der Gewährleistungsansprüche können Besitzer von manipulierten Dieselfahrzeugen auch die Lieferung eines neuen Modells ohne die Betrugssoftware geltend machen.

3. Rücktritt vom Kauf erzwingen

Gegenüber VW können Schadensersatzansprüche angemeldet werden. Diese sollen letztendlich dazu führen, dass der Hersteller das Fahrzeug zurücknimmt und den Kaufpreis erstattet.

Wir beraten Sie Was Sie fordern können, kann nicht pauschal entschieden werden. Die ascent AG lässt Ihren speziellen Fall gern von erfahrenen Rechtsexperten überprüfen.

Mithilfe unseres Kontaktformulars können Sie uns Ihre Anfrage für eine Überprüfung gern zusenden. Dieses Angebot ist für Sie dabei kostenlos. Gern übernehmen unsere Partner auch die komplette Abwicklung Ihres Rechtswegs – von der ersten Beratung bis zum Ende. Hierbei entstehen für Sie wiederum keine Anzahlungs- oder Gerichtskosten.